Liebe Cross-Country-Gemeinde,
beim letzten Rennwochende in Rudolstadt gab es leider einen tragischen Unglücksfall. In dessen Folge wurde das Rennen in gemeinsamer Absprache durch Veranstalter, Rennleiter, Verband und Promoter abgebrochen.
Unser aller Gedanken sind bei dem jungen Fahrer und seinen Hinterbliebenen.
Finanzielle Regelungen treten bei einem derartigen Unfall in den Hintergrund. Leider muss trotzdem darüber gesprochen werden.
Es ist aller Ehren wert und zeigt, wie stark die GCC-Familie zusammenhält, dass ein Großteil der Fahrer sofort angeboten hat, eventuelle Startgeldrückerstattungen der Familie des Verstorbenen zukommen zu lassen.
Diesen Gedanken tragen sowohl der Veranstalter MSC Rudolstadt als auch der Verband OAI e.V. und der Promoter Baboons mit und verzichten auf sämtliche Einnahmen aus dieser Veranstaltung. Auch die Zeitnahme verzichtet auf ihr Honorar. Nach Abzug aller bereits aufgelaufenen Kosten wie Streckenbau, Versicherungen und Ähnliches wird der Restbetrag aus den Startgeldern den Hinterbliebenen des verunglückten Fahrers zugehen, um damit Aufwendungen abzudecken oder es für einen Zweck zu verwenden, der im Sinne des Verstorbenen gewesen wäre.
Bei einen Rennabbruch gibt es keine Regelung für Nenngeldrückzahlungen. Trotzdem bietet der MSC Rudolstadt den zum Lauf genannten Fahrern eine Rückzahlung von 50 Prozent des Nenngeldes an – sollten sie es nicht dem oben genannten Zweck spenden wollen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir für Nenngeld-Rückerstattungen eine Stichtag-Regelung benötigen und bitten alle Fahrer, die ihr Nenngeld zurückhaben wollen, das dafür vorgesehene Onlineformular (http://www.xcc-racing.com/htdocs/rueckerstattung-startgeld-rudolstadt/) bis zum 14. September 2016 auszufüllen. Die Rückzahlung kann im Anschluss 14 Tage Zeit in Anspruch nehmen.
Bei all den Fahrern, die uns schon vorab kontaktiert haben, um ihr Startgeld für diesen Zweck zu spenden, möchten wir uns nochmals ausdrücklich herzlich bedanken!








