Erklärungen von Bewerber/Fahrer zum Ausschluss der Haftung
Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer) nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen der GCC teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Die Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe der Einschreibung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen
* den ADAC e.V., die OAI e.V., die ADAC Ortsclubs und die ADAC Regionalclubs, den Promotor/Serienorganisator BABOONS, sowie deren Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer, Mitglieder und hauptamtliche Mitarbeiter
* den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.
* den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und
* die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen; gegen:
* die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
* den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer
verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb oder Training (Warm-Up, Rennen, Lauf, Wertungsprüfung) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Absenden des online Nennformulars an den Promotor BABOONS oder den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber/Halter/Fahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko-Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung oder Training nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten.