Präambel
In dieser Ausschreibung sind die Rahmenbedingungen für das Veranstaltungsjahr 2023 festgelegt. Die OAI e.V., Promoter BABOONS sowie die Veranstalter versuchen unter Einhaltung der jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben die Veranstaltungen gemäß Ankündigung umzusetzen. Die Saison 2020 und 2021 haben aber gezeigt, dass nicht vorhersehbare Ereignisse – wie die Corona-Pandemie – einzelne Rennen und sogar eine komplette Sportsaison beeinflussen können. Insofern ist es auch 2023 möglich, dass einzelne Wettbewerbe oder auch die komplette Simson Cross Cup von nötigen Änderungen, Einschränkungen oder Absagen betroffen sind. OAI e.V., Promoter BABOONS sowie die Veranstalter behalten sich evtl. Regeländerung vor, die dann im Sinne des Sports erfolgen und entsprechend kommuniziert werden.
1. Grundlagen der Veranstaltung
Der Simson Cross Cup (SCC) 2023 wird nach folgenden Richtlinien ausgeschrieben:
Die SCC ist eine international ausgeschriebene, lizenzfreie Rennsportserie in Deutschland für Fahrer von Simson-Mopeds mit mindestens 50ccm bis 135ccm. Die einzelnen Veranstaltungen werden als Langstrecken-Zuverlässigkeitsfahrten auf abwechslungsreichen Rundkursen durchgeführt.
Die Serie wird gewertet, wenn im Veranstaltungsjahr mindestens drei SCC Veranstaltungen durchgeführt werden.
2. Veranstalter / Veranstaltungen
Die Veranstalter sowie Orte und Termine der einzelnen Veranstaltungen werden auf der Homepage der Serie bekannt gegeben. Die Veranstaltungen werden nach den Rahmenbedingungen der Ausschreibung durchgeführt.
3. Einschreibungen
Um in der Gesamtwertung der Serie berücksichtigt zu werden, ist eine Einschreibung erforderlich. Gäste (d.h. nicht in die Serie eingeschriebene Fahrer) können auch starten, soweit die Klasse für Gäste freigegeben ist und Startplätze zur Verfügung stehen. Die OAI behält sich das Recht vor, in einzelnen Klassen keine Einschreibungen mehr anzunehmen, wenn das Kontingent ausgeschöpft ist. Die Schließung der Einschreibemöglichkeit für einzelne oder alle Klassen ist jederzeit möglich und obliegt der OAI. Meisterschaftspunkte werden erst ab dem Tag der gültigen Serieneinschreibung (Zahlungseingang bei der OAI e.V.) vergeben. Eingeschriebene Fahrer sind grundsätzlich bei allen SCC Veranstaltungen startberechtigt, wenn der Zahlungseingang ihrer Nennungen fristgerecht (zwei Wochen vor dem jeweils ersten Veranstaltungstag) beim Veranstalter eingeht.
Kosten der Einschreibung:
• Volljährige 40 Euro
• Minderjährige 20 Euro
Die Einschreibung zur Serie ist ab dem 06.02.2023 geöffnet!
Ab diesem Termin können sich die Meisterschaftsfahrer für den Simson Cross Cup 2023 online in die Serie einschreiben.
Die Einschreibung ist nur online unter www.simsoncrosscup.de möglich.
Findet keine SCC Serienwertung statt, (weniger als drei Veranstaltungen) werden sämtliche bereits bezahlten Einschreibegebühren zu 100% zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, der OAI e.V. und dem Promotor kann der Teilnehmer nicht geltend machen.
4. Nennungen, Nennungsfristen und Nenngeld
Unabhängig von der Einschreibung zur SCC Serienwertung ist eine Nennung zu den einzelnen Veranstaltungen notwendig. Diese sind online direkt auf der Homepage der Serie (www.simsoncrosscup.de) möglich. Reguläre Nennungsfrist ist bis 14 Tage vor dem jeweils ersten Veranstaltungstag! Stichtag ist immer das Datum des Zahlungseinganges beim Veranstalter! Bitte Banktransferzeiten beachten!
Alle eingeschriebenen Fahrer, deren Nenngebühr bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des jeweiligen Veranstalters eingegangen ist, sind automatisch startberechtigt. Startberechtigungen können grundsätzlich noch bis zum Veranstaltungstag vor Ort erteilt werden, falls noch freie Startplätze zur Verfügung stehen. Sollten für bestimmte Klassen keine Nachnennungen mehr akzeptiert werden, so wird dies auf der Homepage der Serie bekannt gegeben.
Nenngeld bei fristgerechter Nennung inkl. Transpondergebühr:
• Nennung als Serienstarter
volljährig: 30,00 €
minderjährig: 20,00 €
• Nennung als Gaststarter
volljährig: 45,00 €
minderjährig: 30,00 €
Die Nachnenngebühr (Zahlungseingang beim Veranstalter weniger als 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag oder vor Ort) beträgt 10 Euro.
Bei Absagen seitens der Teilnehmer wird folgende Bearbeitungsgebühr einbehalten:
• Absage bis Nennungsschluss: 10 Euro
• Absage nach Nennungsschluss: 20 Euro
• Absage weniger als 3 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag: 100% der Nenngebühr.
Absagen werden ausschließlich über das Online-Abmeldeformular der SCC akzeptiert.
Achtung: Die Starterlisten unter www.simsoncrosscup.de gelten als Nennungsbestätigung. Alle dort aufgeführten Fahrer sind startberechtigt!
Wird eine Veranstaltung seitens des Veranstalters vor dem Beginn der Veranstaltung abgesagt (höhere Gewalt o.ä.), dann werden bereits bezahlte Startgebühren (Nenngelder) bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro zurückbezahlt. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, der OAI e.V. und dem Promotor kann der Teilnehmer nicht geltend machen. Als „Absage“ gilt, wenn die Veranstaltung noch nicht aufgebaut ist und das erste Rennen noch nicht begonnen hat.
Wird eine Veranstaltung abgebrochen (höhere Gewalt, Rennunfälle o.ä.), dann kann der Teilnehmer keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, der OAI e.V. und dem Promotor geltend machen. Als „Abbruch“ gilt, wenn eine Veranstaltung bereits begonnen hat, der Setup aufgebaut ist und die ersten Fahrer auf der Strecke sind.
Nennungsstart für die einzelnen Läufe ist der 01.03.2023. Die Nennungen sind online direkt auf der offiziellen Website der SCC (www.simsoncrosscup.de) möglich.
5. Ummeldungen
Ummeldungen müssen per Kontaktformular bis zum jeweiligen Nennungsschluss beantragt werden. Die Nennung eines Serienstarters kann nur auf einen Serienstarter umgemeldet werden, nicht auf einen Gaststarter. Die Ummeldegebühr beträgt 10 Euro plus möglicher Differenzgebühren.
6. Klasseneinteilung der SCC
Es werden folgende Klassen ausgeschrieben:
Serie 50 - 70 Regeln siehe 9a
Tuning 50 - 90 Regeln siehe 9b
Open bis 135 Regeln siehe 9c
Brand Open Weitere Marken außer Simson, Baujahr 1995 oder älter, bis 124 ccm, keine Upside-Down-Gabeln
Alle ausgeschriebenen Klassen werden nur gewertet, wenn bis zum 01.04.2023 mindestens fünf bestätigte Serieneinschreibungen in der jeweiligen Klasse eingegangen sind. Ansonsten werden die dort gemeldeten Fahrer auf die entsprechenden anderen Klassen umgeschrieben.
Die OAI e.V. behält es sich in allen Klassen vor, Fahrer aus der Wertung zu nehmen oder in andere Klassen umzuschreiben! In allen Klassen kann ohne Besitz einer Lizenz und mit nicht zulassungsfähiger Maschine (Motocross) gestartet werden!
Ein Klassenwechsel während der Saison ist grundsätzlich nur nach schriftlichem Antrag an die OAI e.V. und unter Angabe von Gründen möglich. Die bis dahin erreichten Meisterschaftspunkte verfallen und können nicht in der neuen Klasse gewertet werden.
8. Siegprämien
Die Bekanntgabe der Siegprämien erfolgt auf der offiziellen Website der SCC.
9. Technische Bestimmungen
Die Veranstalter behalten sich vor, Maschinen mit technischen Mängeln nicht zur Veranstaltung zuzulassen. Jeder Fahrer muss auf der Maschine starten, mit der er die technische Abnahme durchlaufen hat. Fahrzeugwechsel während des Rennens ist nicht erlaubt. Vierrädrige Fahrzeuge müssen einen geschlossener Fußraum oder Nerf Bars haben. Bei vierrädrigen Fahrzeugen mit Schaltgetriebe muss eine funktionierende Reißleine für den Not-Stopp vorhanden sein!
Die Fahrzeuge müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein und dürfen 96 dB (A) Lärmemission nicht überschreiten. Veranstalter und die OAI e.V. behalten es sich vor, überlaute Maschinen (auch ohne Geräuschmessung) aus dem Rennen zu nehmen. Bei Schäden an der Auspuffanlage während des Rennens muss der Fahrer bei der nächsten Möglichkeit die Box anfahren und diese Schäden reparieren.
Das Bestehen der technischen Abnahme garantiert nicht den einwandfreien Zustand der Maschine! Jeder Fahrer ist dazu verpflichtet, sein Fahrzeug vor dem Rennen auf technisch einwandfreien Zustand zu prüfen!
Die Startnummern sind im Nenngeld enthalten und werden vom Veranstalter ausgegeben. Sie müssen deutlich sichtbar vorne, sowie rechts und links auf dem Motorrad angebracht werden. Es müssen die ausgegebenen Startnummern verwendet werden.
9.a Serie 50 – 70
• Erlaubt sind ausschließlich Simson-Mopeds, deren serielle Silhouette eingehalten werden muss. ( S50,S51,S70, S53, S83 )
• Hauptrahmen, Rahmenobergurt müssen aus Simson Produktion stammen, oder der Form der Originalteile entsprechen.
• Der Rahmen darf im Bereich des Schwingen Bolzens, des Lenkkopfes und der Motorhalterung (Rahmenfuß) verstärkt werden.
• Der Rahmenobergurt muss an den dafür vorgesehenen Punkten montiert sein. Die Stützen vom Schwingenbolzen zum Obergurt müssen die originalen sein oder deren Lochabstand haben (+/- 5mm)
• Zentralfederbein ist untersagt.
• Bedingung sind zwei Federelemente, die an der Original Rahmenobergurt Position Montiert werden müssen. Die Haltepunkte für den Stoßdämpfer dürfen an der Schwinge wie auch am Obergurt verstärkt werden.
• Die unteren Stoßdämpferbefestigungen müssen sich ohne zusätzliche Anbauten( Umlenkung o.ä.) In den hinteren zwei Dritteln der Schwinge ( welche verstärkt werden darf ) befinden
• Kastenschwinge mit einer gesamt Länge von max.560mm( Schwingbolzenmitte bis Ende Schwinge ) und einer gesamt Höhe von max 50mm ist erlaubt.
• Es müssen 2 voneinander unabhängig funktionierende Bremsen verbaut sein.
• Der maximale Gabelstandrohrdurchmesser beträgt 30mm. Modell ist freigestellt.
• Upside Down Gabeln sind verboten, auch das herum drehen der Originalen ist nicht erlaubt.
• Das zusätzliche anbringen von weiteren Dämpfern oder Systemen die zur Dämpfung beitragen, ist nicht gestattet.
• Rad Größe max. vorn max 19 Zoll und hinten max. 17 Zoll.
Motor
• Es ist ein Hubraum bis 70ccm erlaubt.
• Der Zylinder muss äußerlich der Simson Serienoptik entsprechen und muss uneingeschränkt luftgekühlt sein.
• Es sind keine Membranzylinder erlaubt.
• Das Motorgehäuse muss der Serie entsprechen, jedoch dürfen die Kanaltaschen angepasst werden.
• Der originale Hub von 44 mm ist beizubehalten, der größte Kolben der verwendet werden darf ist 52 mm.
• Der Zylinderkopf ist freigestellt.
• Die Zylinderstehbolzen müssen durchgehend vom Motorblock bis durch den Zylinderkopf reichen und zur Befestigung des Zylinderkopfs dienen. Ihre Position im Motorblock und im Zylinder darf nicht verändert werden. Der originale Durchmesser darf nicht unterschritten werden, Reparaturstehbolzen mit größerem Durchmesser sind erlaubt. Die Stehbolzen dürfen in ihrem Verlauf keine Aussparungen besitzen.
• Es ist nur ein originaler BVF Vergaser erlaubt.
• Der Auspuff muss in original Optik erhalten bleiben und es sind keine Resonanzauspuffanalgen oder Birnen erlaubt
Info:
- Es ist untersagt am Renntag das Fahrzeug zu wechseln. Das bedeutet das man das Fahrzeug das man zur technischen Abnahme vorgestellt hat, den ganzen Renntag benutzen muss und kein Ersatzfahrzeug benutzen darf.
- Der Veranstalter behält sich vor, nach Zielankunft bei den Teilnehmern die Zylinderbohrung nachzumessen .Alles über 93ccm wird automatisch in die Klasse Open bis 135 verschoben. Für das Entfernen und Montieren des Zylinderkopfes ist der Fahrer (oder Mechaniker) vor Ort selbst verantwortlich.
9.b Tuning 50 – 90
• Erlaubt sind ausschließlich Simson-Mopeds, deren serielle Silhouette eingehalten werden muss. ( S50,S51,S70, S53, S83 )
• Der Hauptrahmen muss aus Simson Produktion stammen, oder der Form der Originalteile entsprechen.
• Der Rahmen darf im Bereich des Schwingen Bolzens, des Lenkkopfes und der Motorhalterung (Rahmenfuß) verstärkt werden.
• Zentralfederbein ist untersagt.
• Bedingung sind zwei Federelemente. Die Haltepunkte für den Stoßdämpfer dürfen an der Schwinge wie auch am Obergurt verstärkt werden.
• Die unteren Stoßdämpferbefestigungen müssen sich ohne zusätzliche Anbauten( Umlenkung o.ä.) in den hinteren zwei Dritteln der Schwinge ( welche verstärkt werden darf ) befinden.
• Kastenschwinge ist erlaubt.
• Es müssen 2 voneinander unabhängig funktionierende Bremsen verbaut sein.
• Der maximale Gabelstandrohrdurchmesser beträgt 30mm. Modell ist freigestellt.
• Upside Down Gabeln sind verboten, auch das herum drehen der Originalen ist nicht erlaubt.
• Das zusätzliche anbringen von weiteren Dämpfern oder Systemen die zur Dämpfung beitragen, ist nicht gestattet.
• Rad Größe max. vorn max 19 Zoll und hinten max. 17 Zoll.
Motor
• Es ist ein Hubraum bis 90ccm erlaubt.
• Der Zylinder muss äußerlich der Simson Serienoptik entsprechen und muss uneingeschränkt luftgekühlt sein.
• Das Motorgehäuse muss der Serie entsprechen, jedoch dürfen die Kanaltaschen angepasst werden.
• Der originale Hub von 44 mm ist beizubehalten, der größte Kolben der verwendet werden darf ist 52 mm.
• Der Zylinderkopf ist freigestellt.
• Die Zylinderstehbolzen müssen durchgehend vom Motorblock bis durch den Zylinderkopf reichen und zur Befestigung des Zylinderkopfs dienen. Ihre Position im Motorblock und im Zylinder darf nicht verändert werden. Der originale Durchmesser darf nicht unterschritten werden, Reparaturstehbolzen mit größerem Durchmesser sind erlaubt. Die Stehbolzen dürfen in ihrem Verlauf keine Aussparungen besitzen.
Info:
- Es ist untersagt am Renntag das Fahrzeug zu wechseln. Das bedeutet das man das Fahrzeug das man zur technischen Abnahme vorgestellt hat, den ganzen Renntag benutzen muss und kein Ersatzfahrzeug benutzen darf.
- Der Veranstalter behält sich vor, nach Zielankunft bei den Teilnehmern die Zylinderbohrung nachzumessen .Alles über 93ccm wird automatisch in die Klasse Open bis 135 verschoben. Für das Entfernen und Montieren des Zylinderkopfes ist der Fahrer (oder Mechaniker) vor Ort selbst verantwortlich
9.c Open bis 135
• Zugelassen sind Hauptrahmen der Baureihe S50,S51,S70 und Vogelserie
• Bei Umbauten muss die Rahmengeometrie erhalten bleiben .
• Es darf mit Ausnahme von Halterungen zwischen Steuerrohr und Schwingbolzen Aufnahme nichts herausgeschnitten werden.
• Der Schwingbolzen muss durch die Originale Position am Rahmen gehen und gleichzeitig der Drehpunkt der Schwinge sein.
• Schweißarbeiten, die zur Verstärkung des Rahmens dienen, sind erlaubt
Motor:
• Es sind Simson Motorblöcke und auch CNC Simson Motorblöcke zugelassen.
• Hubraum Begrenzung von 135ccm alles was darüber hinaus ist wird mit Sperrung bestraft.
• Es sind nur luftgekühlte Zylinder zugelassen, alle wassergekühlten Anbauteile jeglicher Art sind untersagt
• Erlaubt sind Zylinder, die Schlitz- oder Membran gesteuert sind
• Es darf nur 1 Vergaser am Fahrzeug verbaut werden
• Es ist untersagt am Renntag das Fahrzeug zu wechseln, bedeutet, mit dem Fahrzeug, mit dem man die Technische Abnahme absolviert hat, mit dem muss man den ganzen Renntag bestreiten.
10. Schutzkleidung/Helm
Die Teilnehmer sind verpflichtet, für den Offroadsport geeignete Schutzkleidung zu tragen. Ein genormter Motorradhelm nach dem aktuellen Stand der Technik im einwandfreien, technischen Zustand ist Pflicht.
11. Start und Rennablauf
Die Fahrzeuge dürfen erst in den Startbereich gebracht werden, wenn der Start des vorangehenden Durchganges vollständig durchgeführt wurde und die Reihenbänder wieder angebracht sind. 10 Minuten vor der offiziellen Startzeit schließt der Startbereich. Wer seine Maschine verspätet zum Start bringt, muss die Anweisungen der Race Control befolgen und dem Feld hinterher starten. Der Start erfolgt in mehreren Gruppen. Für jede Gruppe ist eine Startlinie markiert. Direkt nach Schließung des Starts müssen die Maschinen an der jeweils zugeteilten Startlinie stehen. Dabei hat der Fahrer die freie Wahl, an welcher Stelle der Startlinie er seine Maschine platziert. Die Motoren dürfen ab der Schließung des Starts bis zum offiziellen Startsignal nicht mehr gestartet werden. Das genaue Startprozedere wird bei der Fahrerbesprechung im Startbereich erläutert.
Die Reihenfolge der Startaufstellung wird dabei klassenweise nach dem Meisterschaftsstand vergeben, wobei nur fristgerechte Nennungen (Zahlungseingang beim Veranstalter vor Nennungsschluss) berücksichtigt werden. Fahrer ohne Meisterschaftspunkte und Nachnenner werden nach Nennungseingang jeweils an ihrer Klasse hinten angehängt. Bei der ersten Veranstaltung des Jahres werden die Plätze in der Startaufstellung nach Nennungseingang vergeben.
Wenn es der Rennleiter für notwendig erachtet, kann eine Einführungsrunde vor dem Start gefahren werden. Dies wird vorab bekannt gegeben. Sollte eine Einführungsrunde gefahren werden, so erlischt die Sperrfrist für die Schließung des Vorstarts (10 Minuten). Die Fahrzeuge müssen dann 30 Minuten vor dem Start im Startbereich sein und werden nach Absolvieren der Einführungsrunde aufgestellt.
Das Überholen in der Zählstelle ist nicht erlaubt. Im Bereich der Zählstelle, sowie im direkten Zu- und Abfahrtsbereich der Boxengasse darf nicht gehalten werden. Fremde Hilfe, Brillenwechsel oder Anzeigen von Rundenanzahl/Rundenzeiten ist im Bereich der Zählstelle untersagt. Die üblichen Flaggensignale auf der Strecke sind zu beachten. Das Nichtbeachten von Flaggensignalen oder das Ignorieren von Weisungen des Veranstalters und dessen Beauftragen, sowie von Vorgaben der Ausschreibung kann zu Strafen führen. Diese werden vom Rennleiter festgelegt.
Wenn ein Fahrer mit seiner Maschine die Strecke verlässt (z. B. nach einem Sturz, Defekt oder Verbremsen), so muss er an dieser Stelle wieder in die Strecke einfahren. Sollte dies aus Sicherheitsgründen oder wegen örtlicher Gegebenheiten nicht möglich sein, so muss er so nahe wie möglich an dieser Stelle wieder einfahren. Es darf dadurch kein Zeitvorteil für den Fahrer entstehen.
Zum Tanken ist eine benzinfeste Unterlage von ausreichender Größe zu verwenden und der Motor abzustellen. Tanken während des Rennens ist nur in der Tankzone erlaubt. Sollte ein Fahrer mit Spritmangel liegen bleiben, so kann er das Fahrzeug bis in die Tankzone schieben und dort das Rennen wieder aufnehmen. Folgt er beim Schieben ohne fremde Hilfe dem Streckenverlauf, so wird diese Runde gewertet. Folgt er nicht dem Streckenverlauf, oder nimmt er fremde Hilfe in Anspruch, so wird die Runde in der er zurückgeschoben hat, nicht gewertet. Servicearbeiten auf der Strecke dürfen nur durchgeführt werden, wenn dadurch kein anderer Teilnehmer behindert wird, und nur in dem Umfang, damit der Fahrer die Helferzone erreichen kann (z. B. nach Sturz) oder aus Sicherheitsgründen (z. B. Brillenwechsel). Jeglicher weiterer Service und Reparaturen sind innerhalb der Helferzone (Box) durchzuführen.
12. Wertung
Die Rennzeit beträgt 30 Minuten. Nach Ablauf der Rennzeit wird bei der nächsten Zieldurchfahrt des Gesamtführenden mit dem Abwinken begonnen (Zieleinlauf). Der Fahrer, der bis zum Zieleinlauf die meisten Runden mit seiner Maschine zurückgelegt hat, ist Sieger. Bei Rundengleichheit entscheidet die Reihenfolge des Zieleinlaufes.
Der Veranstalter behält es sich vor, Fahrer bei unsportlichem Verhalten oder groben Regelverstößen aus der Wertung zu nehmen. Ebenso können Fahrer für das Fehlverhalten ihrer Helfer (z. B. Rauchen in der Tankzone / Tanken ohne Unterlage) belangt werden. Die alleinige Schiedshoheit bei Protesten und Einsprüchen zu Entscheidungen des Rennleiters liegt bei der von der OAI eingesetzten Race Control, die Sporthoheit des Simson Cross Cup liegt ebenfalls bei der OAI.
Die Punktevergabe in allen Klassen erfolgt nach folgendem Modus:
1. Platz 30 Punkte, 2. Platz 25 Punkte, 3. Platz 22 Punkte, 4. Platz 20 Punkte, 5. Platz 19 Punkte, 6. Platz 18 Punkte, 7. Platz 17 Punkte, 8. Platz 16 Punkte, 9. Platz 15 Punkte, 10. Platz 14 Punkte, 11. Platz 13 Punkte, 12. Platz 12 Punkte, 13. Platz 11 Punkte, 14. Platz 10 Punkte, 15. Platz 9 Punkte, 16. Platz 8 Punkte, 17. Platz 7 Punkte, 18. Platz 6 Punkte, 19. Platz 5 Punkte, 20. Platz 4 Punkte, 21. Platz 3 Punkte, 22. Platz 2 Punkte, 23. Platz 1 Punkt.
Die Meisterschaftspunkte werden nur an eingeschriebene Fahrer vergeben. In Klassen, in denen Gaststarter zugelassen sind, werden diese bei der Vergabe der Meisterschaftspunkte übergangen.
Bei Kürzung der Rennzeit oder vorzeitigem Abbruch wird der Lauf gewertet, wenn mindestens 50% der offiziellen Renndauer gefahren wurde. Wird ein Lauf früher abgebrochen und kann nicht neu gestartet werden, dann erfolgt keine Wertung. Bei Abbruch eines Laufes müssen sich alle Fahrer im Startbereich sammeln. Dort wird durch den Rennleiter mitgeteilt, ob der Lauf neu gestartet, verkürzt gewertet oder nicht gewertet wird. Es werden grundsätzlich nur Starter gewertet, die während der Renndistanz mindestens eine Runde absolviert haben. Es werden nur Fahrer gewertet, die mindestens 75% der Renndistanz (Rundenzahl) des Führenden absolviert haben. 15 Minuten nach Abwinken des ersten Fahrers schließt die Zählstelle.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Lauf oder eine Veranstaltung kurzfristig abzubrechen oder abzusagen, falls die Durchführung durch höhere Gewalt (Wetter / Genehmigungen o. ä.) nicht möglich ist. Für die Meisterschaftswertung wird das jeweils schlechteste Ergebnis eines jeden Fahrers aus allen in Wertung durchgeführten Veranstaltungen gestrichen. (1 Streichergebnis) Ergebnisse aus Rennen, bei denen der Fahrer nicht angetreten ist, sind unabhängig vom Zeitpunkt der Einschreibung als Streichergebnis zulässig. Ergebnisse aus Rennen, bei denen ein Fahrer disqualifiziert wurde, sind nicht als Streichergebnis zulässig.
Bei Punktegleichstand entscheidet das Ergebnis des letzten gefahrenen Laufes, an dem mindestens einer der beiden punktgleichen Fahrer angetreten ist.
13. Umweltschutz
Jeder Teilnehmer an einer SCC Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass er sein Umfeld und die Umwelt nicht unnötig belästigt oder belastet. Im Fahrerlager darf grundsätzlich nur im Schritttempo gefahren werden, und es dürfen nur notwendige Fahrten durchgeführt werden (z. B. zur Abnahme oder zum Vorstart). Bei Servicearbeiten im Fahrerlager, bei denen Sprit oder Öl austreten kann, ist eine benzinfeste Unterlage zu verwenden. Das Waschen von Fahrzeugen im Fahrerlager ist verboten! Entstandener Müll ist grundsätzlich von den Teilnehmern wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Weitergehende Vorschriften der jeweiligen Veranstalter bezüglich Lärm, offenem Feuer usw. sind zu beachten. Ein Missachten von Umweltschutzbestimmungen kann zu Zeitstrafen, zur Disqualifikation und auch zum kompletten Ausschluss aus der Serie führen.
14. Datenschutz
Die Teilnehmer erklären sich mit der allgemeinen Datenschutzerklärung von OAI/BABOONS-Veranstaltungen einverstanden.
15. Sicherheitshinweis(e)
Motorsport birgt Gefahren! Die Veranstaltungen der SCC sind generell über eine Veranstalter-Haftpflicht- und Unfallversicherung versichert. Es wird allen Teilnehmern empfohlen, eine zusätzliche Unfallversicherung abzuschließen, die das Sonderrisiko Motorsport abdeckt!
Jedem Teilnehmer wird empfohlen, sich in regelmäßigen Abständen ärztlich untersuchen zu lassen, um seine körperliche Eignung zu überprüfen!
Minderjährige und Kinder dürfen nur in gesondert abgesperrten Bereichen im Zuge der Veranstaltung fahren! Ein freies Fahren von Minderjährigen und Kindern im Bereich der Veranstaltung ist streng untersagt. Bei Missachtung haften die Erziehungsberechtigten für evtl. Schäden!
Die Rundkurse sind gegenüber dem öffentlichen Verkehr abgesperrt. Aufgrund der Größe und Beschaffenheit der Rundkurse kann die Strecke nicht durchgehend gegen unberechtigtes Betreten von Personen abgesichert werden. Jeder Fahrer muss deshalb auf Sicht fahren! Nicht jeder Bereich der Rundkurse ist durch Streckenposten abgesichert!
16. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer
Alle Teilnehmer nehmen ausschließlich auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihrem oder von dem von ihnen benutzten Motorrad verursachten Schäden. Soweit der Fahrer nicht selbst Eigentümer und Halter des von ihm benutzten Motorrades ist, stellt er alle an der Durchführung der Veranstaltung beteiligten Personen auch von jeglichen Ansprüchen des Eigentümers/Halters frei. Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Nennung/Einschreibung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegenüber allen an der Durchführung der Veranstaltung Beteiligten, insbesondere gegenüber
• dem Veranstalter, dessen Beauftragten und Helfern
• dem/den Eigentümer/n des für die Veranstaltung genutzten Grundstücks sowie den baulichen Anlagen und Einrichtungen, gegen dem Betreiber der für die Veranstaltung genutzten Strecke und dessen/deren Beauftragte und Helfer
• dem Promotor der Serie
• der OAI e.V.
Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens sowie des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Ebenso gilt dies für die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer und eigene Helfer.
Dieser Haftungsausschluss wird mit der Einschreibung/Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam – auch auf elektronischem Weg. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubten Handlungen.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Mit der Einschreibung erklären sich die Erziehungsberechtigten von Minderjährigen damit einverstanden, dass ihr(e) Sohn/Tochter an den Veranstaltungen teilnimmt und verpflichten sich dazu, immer mit mindestens einer erziehungsberechtigten Person bei den Veranstaltungen direkt vor Ort zu sein. Die Einschreibung wird erst gültig mit Abgabe des von allen Erziehungsberechtigten unterzeichneten Haftungsverzichtes. Der Haftungsverzicht steht als Download auf der SCC-Homepage zur Verfügung.
Das Formular ist vollständig ausgefüllt und von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben als Original an die auf dem Formular angegebene Adresse zu senden.
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Motorsport gesundheitliche Risiken und eine erhöhte Unfall-/Verletzungsgefahr birgt!
Diese Vereinbarung wird mit Absendung der Einschreibung an den Promoter allen Beteiligten gegenüber wirksam (Änderungen dieser Ausschreibung auch unter der Saison vorbehalten).
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Weißenburg, 31.01.2023
OAI