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SCC Inhalte

Wertungsklassen 2023

Details
Kategorie: SCC Inhalte
Alle Events des Simson Cross Cup (SCC) sind lizenzfrei und für Offroadfahrer aller Altersgruppen, jeden Geschlechts und verschiedener Könnensstufen und Motorisierung geeignet. In allen Klassen sind Gastnennungen möglich.

Serie 50 -70
Serienstarter(innen) und Gaststarter(innen) auf seriennahen Simson Fahrzeugen bis 70 ccm Hubraum.

Tuning 50 - 90
Serienstarter(innen) und Gaststarter(innen) auf leicht getunten Simson Fahrzeugen mit 50 ccm bis 90 ccm Hubraum.

Open bis 135
Serienstarter(innen) und Gaststarter(innen) auf Simson Fahrzeugen bis 135 ccm Hubraum.

Brand Open
Serienstarter(innen) und Gaststarter(innen) auf Fahrzeugen außer Simson, Baujahr 1995 oder älter, bis 124 ccm Hubraum, keine Upside-Down-Gabeln, keine Mofas.

Die genauen technischen Bestimmen bitte der Ausschreibung entnehmen.

Impressum

Details
Kategorie: SCC Inhalte
Herausgeber/Redaktion:
Offroad Association International e.v.
Sommerhausstr. 1
91757 Treuchtlingen-Dietfurt

Präsident:
Hubert Stanka

Registergericht:

Amtsgericht Ansbach

Registernummer:

VR 200155

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV:

Hubert Stanka

Hinweis:

Der Herausgeber haftet nicht für die Richtigkeit der Veröffentlichungen, obwohl alle Inhalte sorgfältig geprüft werden. Es erfolgt der Hinweis, dass die gesetzlichen und postalischen Bestimmungen beim Erwerb, der Errichtung und Inbetriebnahme von elektronischen Geräten sowie Sende- und Empfangseinrichtungen zu beachten sind.

Die Veröffentlichungen bei BABOONS, oder auch nur einzelne Berichte oder Bilder dürfen nicht ohne ausdrückliche und schriftliche Genehmigung des Herausgebers reproduziert oder vervielfältigt werden.

Für Mauskripte und Bilder, die an die Redaktion gesandt werden, wird keine Haftung übernommen.

Disclaimer:
Im Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten sind. Dies kann, so das Landgericht, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir erklären ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben oder hatten. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der gelinkten Seiten auf dieser Homepage und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten.

SCC Zeitplan 2023

Details
Kategorie: SCC Inhalte
FREITAG
ab 18.00 - 20.00
Abnahme alle Klassen


SAMSTAG
07.30 - 12.30 / 13.30 - 15.30 / 18.00 - 19.30
Abnahme aller Klassen


SONNTAG
07.30 - 12.00
Abnahme

13.00 - 13.30
Simson Cross Cup

14.30
Siegerehrung Simson Cross Cup


Siegerehrung der Tageswertung findet vor der LED-Wall statt!

Änderungen vorbehalten!

Siegprämien 2023

Details
Kategorie: SCC Inhalte
Die Siegprämien für den Simson Cross Cup werden in Kürze bekannt gegeben!

SCC - Haftungsverzicht

Details
Kategorie: SCC Inhalte
Erklärungen von Bewerber/Fahrer zum Ausschluss der Haftung

Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer) nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen des Simson Cross Cup (SCC) teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Die Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe der Einschreibung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen
  • den ADAC e.V., die OAI e.V., die ADAC Ortsclubs und die ADAC Regionalclubs, den Promotor/Serienorganisator BABOONS, sowie deren Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer, Mitglieder und hauptamtliche Mitarbeiter
  • den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.
  • den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und
  • die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen; gegen:
  • die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
  • den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer
verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb oder Training (Warm-Up, Rennen, Lauf, Wertungsprüfung) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Absenden des online Nennformulars an den Promotor BABOONS oder den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber/Halter/Fahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko-Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung oder Training nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten.
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