Präambel
In dieser Ausschreibung sind die Rahmenbedingungen für das Veranstaltungsjahr 2024 festgelegt. Die OAI e.V., Promoter BABOONS sowie die Veranstalter versuchen unter Einhaltung der jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben die Veranstaltungen gemäß Ankündigung umzusetzen. Die Saison 2020 und 2021 haben aber gezeigt, dass nicht vorhersehbare Ereignisse – wie die Corona-Pandemie – einzelne Rennen und sogar eine komplette Sportsaison beeinflussen können. Insofern ist es auch 2024 möglich, dass einzelne Wettbewerbe oder auch die komplette Deutsche Cross Country Meisterschaft von nötigen Änderungen, Einschränkungen oder Absagen betroffen sind. OAI e.V., Promoter BABOONS sowie die Veranstalter behalten sich evtl. Regeländerung vor, die dann im Sinne des Sports erfolgen und entsprechend kommuniziert werden.


1. Grundlagen der Veranstaltung
Die Deutsche Cross Country Meisterschaft (GCC) 2024 wird nach folgenden Richtlinien ausgeschrieben:
Die OAI e.V. verleiht der GCC das Prädikat „Deutsche Cross Country Meisterschaft". Die GCC ist eine international ausgeschriebene, lizenzfreie Rennsportserie in Deutschland für Fahrer von Enduro- und Motocross-Maschinen mit mind. 85 ccm Hubraum (WCS-Klassen mindestens 65 ccm Hubraum und Schaltgetriebe) sowie Quads und ATVs. Die einzelnen Veranstaltungen werden als Langstrecken-Zuverlässigkeitsfahrten auf abwechslungsreichen Rundkursen durchgeführt.
Die Serie wird gewertet, wenn im Veranstaltungsjahr mindestens drei GCC Veranstaltungen durchgeführt werden.


2. Veranstalter / Veranstaltungen

Die Veranstalter sowie Orte und Termine der einzelnen Veranstaltungen werden auf der Homepage der Serie bekannt gegeben. Die Veranstaltungen werden nach den Rahmenbedingungen der Ausschreibung durchgeführt.


3. Einschreibungen
Um in der Gesamtwertung der Serie berücksichtigt zu werden, ist eine Einschreibung erforderlich. Gäste (d.h. nicht in die Serie eingeschriebene Fahrer) können auch starten, soweit die Klasse für Gäste freigegeben ist und Startplätze zur Verfügung stehen. Die OAI behält sich das Recht vor, in einzelnen Klassen keine Einschreibungen mehr anzunehmen, wenn das Kontingent ausgeschöpft ist. Die Schließung der Einschreibemöglichkeit für einzelne oder alle Klassen ist jederzeit möglich und obliegt der OAI. Meisterschaftspunkte werden erst ab dem Tag der gültigen Serieneinschreibung (Zahlungseingang bei der OAI e.V.) vergeben. Eingeschriebene Fahrer sind grundsätzlich bei allen GCC Veranstaltungen startberechtigt, wenn der Zahlungseingang ihrer Nennungen fristgerecht (zwei Wochen vor dem jeweils ersten Veranstaltungstag) beim Veranstalter eingeht.

Kosten der Einschreibung bis zum 31.01.2024:

  • Volljährige 50 Euro
  • Minderjährige 25 Euro (inkl. WCS)
  • Einschreibung in eine zweite Klasse: Volljährige 30 Euro / Minderjährige 15 Euro
  • Teamwertung 90 Euro (altersunabhängig und nur möglich bis zur Öffnung der Nennung)


Die Einschreibung zur Serie ist ab dem 06.10.2023 um 10:06 Uhr geöffnet!
Ab diesem Termin können sich die Meisterschaftsfahrer für die Deutsche Cross Country Meisterschaft 2024 online in die Serie einschreiben.

Die Einschreibung ist nur online unter www.xcc-racing.com möglich.

Findet keine GCC Serienwertung statt, (weniger als drei Veranstaltungen) werden sämtliche bereits bezahlten Einschreibegebühren zu 100% zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, der OAI e.V. und dem Promotor kann der Teilnehmer nicht geltend machen.


4. Nennungen, Nennungsfristen und Nenngeld
Unabhängig von der Einschreibung zur GCC Serienwertung ist eine Nennung zu den einzelnen Veranstaltungen notwendig. Diese sind online direkt auf der Homepage der Serie möglich. Reguläre Nennungsfrist ist bis 14 Tage vor dem jeweils ersten Veranstaltungstag! Stichtag ist immer das Datum des Zahlungseinganges beim Veranstalter! Bitte Banktransferzeiten beachten!
Alle eingeschriebenen Fahrer, deren Nenngebühr bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des jeweiligen Veranstalters eingegangen ist, sind automatisch startberechtigt. Startberechtigungen können grundsätzlich noch bis zum Veranstaltungstag vor Ort erteilt werden, falls noch freie Startplätze zur Verfügung stehen. Sollten für bestimmte Klassen keine Nachnennungen mehr akzeptiert werden, so wird dies auf der Homepage der Serie bekannt gegeben.

Nenngeld bei fristgerechter Nennung inkl. Transpondergebühr:

•    Nennung als Serienstarter

  • volljährig: 45,00 €
  • minderjährig: 30,00 €
  • Wild Childs: 20,00 €

•    Nennung als Gaststarter

  • volljährig: 65,00 €
  • minderjährig: 45,00 €
  • Wild Childs: 35,00 €

•    Kosten für eine zweite Nennung als mindestens einmal eingeschriebener Fahrer (eine zweite Nennung für Gaststarter ist nur vor Ort möglich)

  • volljährig: 30,00 € (egal für welche Klasse)
  • minderjährig: 20,00 € (egal für welche Klasse)

Die Nachnenngebühr (Zahlungseingang beim Veranstalter weniger als 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag oder vor Ort) beträgt 10 Euro.

Bei Absagen seitens der Teilnehmer wird folgende Bearbeitungsgebühr einbehalten:
• Absage bis Nennungsschluss: 10 Euro
• Absage nach Nennungsschluss: 20 Euro
• Absage später als Dienstag, 23.59 Uhr vor dem jeweiligen Rennwochenende: 100% der Nenngebühr.

Absagen werden ausschließlich über das Online-Abmeldeformular der GCC akzeptiert.

Achtung: Die Starterlisten unter www.xcc-racing.com gelten als Nennungsbestätigung. Alle dort aufgeführten Fahrer sind startberechtigt!

Wird eine Veranstaltung seitens des Veranstalters vor dem Beginn der Veranstaltung abgesagt (höhere Gewalt o.ä.), dann werden bereits bezahlte Startgebühren (Nenngelder) bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro zurückbezahlt. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, der OAI e.V. und dem Promotor kann der Teilnehmer nicht geltend machen. Als „Absage“ gilt, wenn die Veranstaltung noch nicht aufgebaut ist und das erste Rennen noch nicht begonnen hat.

Wird eine Veranstaltung abgebrochen (höhere Gewalt, Rennunfälle o.ä.), dann kann der Teilnehmer keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, der OAI e.V. und dem Promotor geltend machen. Als „Abbruch“ gilt, wenn eine Veranstaltung bereits begonnen hat, der Setup aufgebaut ist und die ersten Fahrer auf der Strecke sind.

Nennungsstart für die einzelnen Läufe ist der 01. Januar 2024. Die Nennungen sind online direkt auf der offiziellen Website der GCC (www.xcc-racing.com) möglich


5. Ummeldungen
Ummeldungen müssen per Kontaktformular bis zum jeweiligen Nennungsschluss beantragt werden. Die Nennung eines Serienstarters kann nur auf einen Serienstarter umgemeldet werden, nicht auf einen Gaststarter. Die Ummeldegebühr beträgt 10 Euro plus möglicher Differenzgebühren.


6. Klasseneinteilung der GCC
Es werden folgende Klassen ausgeschrieben
(grün markiert = Gastnennung möglich,
rot markiert = Gastnennung nicht möglich):

XC Pro Serienstarter(innen) und Gaststarter(innen), die in dieser Klasse starten möchten und über gute Sporterfahrung verfügen.
XC Youngster Serienstarter(innen) und Gaststarter(innen), der Geburtsjahre 2008 oder jünger.
XC Junior Serienstarter(innen) und Gaststarter(innen), der Geburtsjahre 2003 oder jünger
XC Sport 1 Serienstarter(innen) und Gaststarter(innen) mit Sporterfahrung der Geburtsjahre 1997 oder jünger.
XC Sport 2 Serienstarter(innen) und Gaststarter(innen) mit Sporterfahrung der Geburtsjahre 1991 – 1996.
XC Sport 3 Serienstarter(innen) und Gaststarter(innen) mit Sporterfahrung der Geburtsjahre 1990 oder älter.
XC Pre Senior Serienstarter(innen) der Geburtsjahre 1984 oder älter.
XC Senior Serienstarter(innen) der Geburtsjahre 1978 oder älter.
XC Super Senior Serienstarter(innen) und Gaststarter(innen), der Geburtsjahre 1974 oder älter.
XC Golden Senior Serienstarter(innen) und Gaststarter(innen), der Geburtsjahre 1964 oder älter.
XC Amateur Serienstarter(innen) mit etwas Rennsporterfahrung. Ein Zwangsaufstieg in eine höhere Klasse ist hier auch in der laufenden Saison möglich. Des Weiteren können Teilnehmer(innen) bei großen Leistungsunterschieden auch im laufenden Rennen ADW gesetzt werden. Ein Doppelstart in anderen Klassen (außer XC E-Bike) ist für Teilnehmer der Klasse XC Amateur nicht möglich! Mit Meisterschaftswertung!
XC Beginner Serienstarter(innen) mit nur geringer Rennsporterfahrung. Ein Zwangsaufstieg in eine höhere Klasse ist  hier auch in der  laufenden Saison möglich. Des Weiteren können Teilnehmer(innen) bei großen Leistungsunterschieden auch im laufenden Rennen ADW gesetzt werden. Keine Meisterschaftswertung!
XC Beginner Light Serienstarter(innen) und Gaststarter(innen) mit keiner Rennsporterfahrung. Rennzeit nur 60 Minuten, deswegen für die absoluten Offroadsport-Einsteiger geeignet! Ein Zwangsaufstieg in eine höhere Klasse ist  hier auch in der  laufenden Saison möglich. Des Weiteren können Teilnehmer(innen) bei großen Leistungsunterschieden auch im laufenden Rennen ADW gesetzt werden. Keine Meisterschaftswertung! Ein Doppelstart in anderen Klassen ist für Teilnehmer der Klasse XC Beginner Light nicht möglich!
XC Twinshock Serienstarter(innen) und Gaststarter(innen), auf Motorräder mit luftgekühltem Motor, Trommelbremsen an beiden Achsen und Einzelfederbeinen (Ausnahme Cantilever ohne Umlenkung)
XC Youngtimer Serienstarter(innen) und Gaststarter(innen), auf Motorrädern, die Baujahr 1995 oder älter sind.
XLMOTO Big Twin Serienstarter(innen) und Gaststarter(innen) auf Motorrädern, die mindestens zwei Zylinder und mehr als 640 ccm Hubraum besitzen.
XLMOTO Big Single Serienstarter(innen) und Gaststarter(innen) auf Motorrädern, Einzylindermotor und mehr als 591 ccm Hubraum besitzen.
XC E-Bike Serienstarter(innen) und Gaststarter(innen),  auf zweirädrigen Fahrzeugen mit ausschließlich elektrischem Antrieb.
XC Woman Serienstarterinnen und Gaststarterinnen
XC Guests Alle Gaststarter(innen) auf Motorrädern mit mindestens 84 ccm Hubraum, die nicht in den anderen für Gäste freigegebenen Klassen starten können/wollen
WCS I Minderjährige Serienstarter(innen) und Gaststarter(innen), auf Maschinen mit maximal 65 ccm Hubraum und Schaltgetriebe
WCS II Minderjährige Serienstarter(innen) und Gaststarter(innen), auf Maschinen mit Maschinen über 65 ccm Hubraum bis maximal 85 ccm Hubraum und Schaltgetriebe (Viertakt bis 150 ccm)
XC Quad Pro Serienstarter(innen) und Gaststarter(innen),  mit guter Sporterfahrung auf Quads ohne Hubraumbegrenzung
XC Quad Serienstarter(innen) und Gaststarter(innen), auf Quads ohne Hubraumbegrenzung
XC Quad Senior Serienstarter(innen) und Gaststarter(innen), auf Quads ohne Hubraumbegrenzung ab Geburtsjahr 1984 oder älter
XC ATV Serienstarter(innen) und Gaststarter(innen), auf Quads mit funktionierendem Allradantrieb
XC Teamwertung Jeder kann für die GCC ein Team zur Teamwertung einschreiben. Alle Fahrer, die in der Teamwertung gewertet werden wollen, müssen eingeschrieben sein. Bei der Online-Nennung für das jeweilige Event der Serie ist das jeweilige Team im Drop Down Menü auswählen. Eine manuelle Nachtragung ist nicht möglich! Vor Ort und nach dem jeweiligen Rennen können keine Teampunkte mehr nachgetragen werden!

Alle von den Teamfahrern eingefahrenen Meisterschaftspunkte pro Veranstaltung werden addiert. Meisterschaftspunkte der Klassen XC Pro und XC Quad Pro werden mit dem Faktor 2,0 versehen. Gewertet werden nur die besten 15 Teamwertungspunkte pro Veranstaltung. Das Team, dass am Ende der Saison die meisten Punkte hat, ist Sieger der Teamwertung.

Alle ausgeschriebenen Klassen (außer XC E-Bike) werden nur gewertet, wenn bis zum 01.04.2024 mindestens acht bestätigte Serieneinschreibungen in der jeweiligen Klasse eingegangen sind. Ansonsten werden die dort gemeldeten Fahrer auf die entsprechenden anderen Klassen umgeschrieben.

Ein Abstieg / Wiedereintritt aus den Sportfahrerklassen in die Klassen XC Beginner, XC Beginner Light und XC Amateur ist nur in Ausnahmefällen mit begründetem, schriftlichem Antrag möglich!

Die OAI e.V. behält es sich in allen Klassen vor, Fahrer aus der Wertung zu nehmen oder in andere Klassen umzuschreiben, die von ihrem Können her überfordert oder unterfordert sind! In allen Klassen kann ohne Besitz einer Lizenz und mit nicht zulassungsfähiger Maschine (Motocross) gestartet werden!

Ein Klassenwechsel während der Saison ist grundsätzlich nur nach schriftlichem Antrag an die OAI e.V. und unter Angabe von Gründen möglich. Die bis dahin erreichten Meisterschaftspunkte verfallen und können nicht in der neuen Klasse gewertet werden.


7. Aufstiegspflicht / Abstiegsmöglichkeit
Alle Fahrer der Klassen XC Beginner aus dem Veranstaltungsjahr 2023, die bei einem Lauf Platz 1 bis 10 belegt haben, müssen 2024 in einer anderen Klasse starten. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein automatisches Umschreiben in die Klasse XC Amateur. Alle Fahrer der Klassen XC Beginner Light aus dem Veranstaltungsjahr 2023, die bei einem Lauf Platz 1 bis 5 belegt haben, müssen 2024 in einer anderen Klasse starten. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein automatisches Umschreiben in eine andere Wertungsklasse. Die Aufstiegspflichten für alle anderen Klassen für die Saison 2025 wird nach der Saison 2024 bekannt gegeben. Auch während der Saison behalten wir uns vor, Starter aufsteigen zu lassen. Die bis dahin eingefahrenen Punkte verfallen.


8. Siegprämien
Die Bekanntgabe der Siegprämien erfolgt auf der offiziellen Website der GCC.
Achtung: Alle Sach- und Geldpreise sowie Pokale werden nur direkt an die Teilnehmer und nur bei der GCC Meisterschaftsfeier ausgegeben! Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausschüttung der Siegprämien.


9. Technische Bestimmungen
Es sind in allen Klassen auch nicht zulassungsfähige Maschinen (Motocross) erlaubt. Die Maschinen (Motorräder und Quads) müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein und dürfen 96 dB (A) Lärmemission nicht überschreiten. Bei der Verwendung von Zubehör-Auspuffanlagen ist eine maximale Lärmemission von 94 dB (A) erlaubt.

Veranstalter und die OAI e.V. behalten es sich vor, überlaute Maschinen (auch ohne Geräuschmessung) aus dem Rennen zu nehmen. Bei Schäden an der Auspuffanlage während des Rennens muss der Fahrer bei der nächsten Möglichkeit die Box anfahren und diese Schäden reparieren. Verfügt das Fahrzeug über einen elektrischen Starter, so muss der Bedienknopf für den Starter am Lenker verbaut sein und darf nur mit den Händen durch den Fahrer bedienbar sein.

Die Reifenwahl ist freigestellt. Die Veranstalter behalten sich vor, Maschinen mit technischen Mängeln nicht zur Veranstaltung zuzulassen. Jeder Fahrer muss auf der Maschine starten, mit der er die technische Abnahme durchlaufen hat. Fahrzeugwechsel während des Rennens ist nicht erlaubt. Vierrädrige Fahrzeuge müssen einen geschlossenen Fußraum oder Nerf Bars haben. Bei vierrädrigen Fahrzeugen mit Schaltgetriebe muss eine funktionierende Reißleine für den Not-Stopp vorhanden sein!

Das Bestehen der technischen Abnahme garantiert nicht den einwandfreien Zustand der Maschine! Jeder Fahrer ist dazu verpflichtet, sein Fahrzeug vor dem Rennen auf technisch einwandfreien Zustand zu prüfen!

Die Startnummern sind im Nenngeld enthalten und werden vom Veranstalter ausgegeben. Sie müssen deutlich sichtbar vorne, sowie rechts und links auf dem Motorrad angebracht werden. Es müssen die ausgegebenen Startnummern verwendet werden.

Quads und ATVs müssen einen Nummernhalter/ Kennzeichenträger mit einer Mindestgröße von 15cm Höhe und 15cm Breite haben. Darauf ist ein zusätzlicher Satz Startnummern anzubringen.


10. Schutzkleidung/Helm
Die Teilnehmer sind verpflichtet, für den Offroadsport geeignete Schutzkleidung zu tragen. Ein genormter Motorradhelm nach dem aktuellen Stand der Technik im einwandfreien, technischen Zustand ist Pflicht.


11. Start und Rennablauf
Die Fahrzeuge dürfen erst in den Startbereich gebracht werden, wenn der Start des vorangehenden Durchganges vollständig durchgeführt wurde und die Reihenbänder wieder angebracht sind. 10 Minuten vor der offiziellen Startzeit schließt der Startbereich. Wer seine Maschine verspätet zum Start bringt, muss die Anweisungen der Race Control befolgen und dem Feld hinterher starten. Der Start erfolgt in mehreren Gruppen. Für jede Gruppe ist eine Startlinie markiert. Direkt nach Schließung des Starts müssen die Maschinen an der jeweils zugeteilten Startlinie stehen. Dabei hat der Fahrer die freie Wahl, an welcher Stelle der Startlinie er seine Maschine platziert. Die Motoren dürfen ab der Schließung des Starts bis zum offiziellen Startsignal nicht mehr gestartet werden. Das genaue Startprozedere wird bei der Fahrerbesprechung vor dem Start erläutert.
Die Reihenfolge der Startaufstellung wird dabei klassenweise nach dem Meisterschaftsstand vergeben, wobei nur fristgerechte Nennungen (Zahlungseingang beim Veranstalter vor Nennungsschluss) berücksichtigt werden. Fahrer ohne Meisterschaftspunkte und Nachnenner werden nach Nennungseingang jeweils an ihrer Klasse hinten angehängt. Bei der ersten Veranstaltung des Jahres werden die Plätze in der Startaufstellung nach Nennungseingang vergeben.

Wenn es der Rennleiter für notwendig erachtet, kann eine Einführungsrunde vor dem Start gefahren werden. Dies wird vorab bekannt gegeben. Sollte eine Einführungsrunde gefahren werden, so erlischt die Sperrfrist für die Schließung des Vorstarts (10 Minuten). Die Fahrzeuge müssen dann 30 Minuten vor dem Start im Startbereich sein und werden nach Absolvieren der Einführungsrunde aufgestellt.

Das Überholen in der Zählstelle ist nicht erlaubt. Im Bereich der Zählstelle, sowie im direkten Zu- und Abfahrtsbereich der Boxengasse darf nicht gehalten werden. Fremde Hilfe, Brillenwechsel oder Anzeigen von Rundenanzahl/Rundenzeiten ist im Bereich der Zählstelle untersagt. Die Flaggensignale auf der Strecke sind zu beachten. Das Nichtbeachten von Flaggensignalen oder das Ignorieren von Weisungen des Veranstalters und dessen Beauftragen, sowie von Vorgaben der Ausschreibung kann zu Strafen führen. Diese werden vom Rennleiter festgelegt.

Wenn ein Fahrer mit seiner Maschine die Strecke verlässt (z. B. nach einem Sturz, Defekt oder Verbremsen), so muss er an dieser Stelle wieder in die Strecke einfahren. Sollte dies aus Sicherheitsgründen oder wegen örtlicher Gegebenheiten nicht möglich sein, so muss er so nahe wie möglich an dieser Stelle wieder einfahren. Es darf dadurch kein Zeitvorteil für den Fahrer entstehen.
Zum Tanken ist eine benzinfeste Unterlage von ausreichender Größe zu verwenden und der Motor abzustellen. Tanken (Akkutausch bei E-Motorrädern) während des Rennens ist nur in der Tankzone erlaubt. Sollte ein Fahrer mit Spritmangel (Strommangel bei E-Motorrädern) liegen bleiben, so kann er das Fahrzeug bis in die Tankzone schieben und dort das Rennen wieder aufnehmen. Folgt er beim Schieben ohne fremde Hilfe dem Streckenverlauf, so wird diese Runde gewertet. Folgt er nicht dem Streckenverlauf, oder nimmt er fremde Hilfe in Anspruch, so wird die Runde in der er zurückgeschoben hat, nicht gewertet. Servicearbeiten auf der Strecke dürfen nur durchgeführt werden, wenn dadurch kein anderer Teilnehmer behindert wird, und nur in dem Umfang, damit der Fahrer die Helferzone erreichen kann (z. B. nach Sturz) oder aus Sicherheitsgründen (z. B. Brillenwechsel). Jeglicher weiterer Service und Reparaturen sind innerhalb der Helferzone (Box) durchzuführen (auch Akkutausch bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen/Das Nachladen von Akkus in der Boxengasse ist nicht gestattet).
Jeder Fahrer ist verpflichtet, Verletzungen, die er bei der Veranstaltung erlitten hat, beim Sanitätsdienst vor Ort zu melden.


12. Wertung
Nach Ablauf der Rennzeit wird bei der nächsten Zieldurchfahrt des Gesamtführenden des Rennens mit dem Abwinken begonnen (Zieleinlauf). Der Fahrer, der bis zum Zieleinlauf die meisten Runden mit seiner Maschine zurückgelegt hat, ist Sieger. Bei Rundengleichheit entscheidet die Reihenfolge des Zieleinlaufes.

Rennzeit 40 Minuten
WCS I und WCS II

Rennzeit 60 Minuten
XC Youngtimer, XC Twinshock, XLMOTO Big Twin, XLMOTO Big Single & XC Beginner Light

Rennzeit 2x 20 Minuten
XC E-Bike

Rennzeit 2x 10 Minuten
50 ccm

Rennzeit 90 Minuten
XC Quad Pro, XC Quad, XC Quad Senior, XC Quad Woman, XC ATV

Rennzeit 120 Minuten:
Alle weiteren ausgeschriebenen Klassen

Der Veranstalter behält es sich vor, Fahrer bei unsportlichem Verhalten oder groben Regelverstößen aus der Wertung zu nehmen. Ebenso können Fahrer für das Fehlverhalten ihrer Helfer (z. B. Rauchen in der Tankzone / Tanken ohne Unterlage) belangt werden. Die alleinige Schiedshoheit bei Protesten und Einsprüchen zu Entscheidungen des Rennleiters liegt bei der von der OAI eingesetzten Race Control, die Sporthoheit der Deutschen Cross Country Meisterschaft liegt ebenfalls bei der OAI.

Die Punktevergabe in allen Klassen erfolgt nach folgendem Modus:
1. Platz 30 Punkte, 2. Platz 25 Punkte, 3. Platz 22 Punkte, 4. Platz 20 Punkte, 5. Platz 19 Punkte, 6. Platz 18 Punkte, 7. Platz 17 Punkte, 8. Platz 16 Punkte, 9. Platz 15 Punkte, 10. Platz 14 Punkte, 11. Platz 13 Punkte, 12. Platz 12 Punkte, 13. Platz 11 Punkte, 14. Platz 10 Punkte, 15. Platz 9 Punkte, 16. Platz 8 Punkte, 17. Platz 7 Punkte, 18. Platz 6 Punkte, 19. Platz 5 Punkte, 20. Platz 4 Punkte, 21. Platz 3 Punkte, 22. Platz 2 Punkte, 23. Platz 1 Punkt.

Die Meisterschaftspunkte werden nur an eingeschriebene Fahrer vergeben. In Klassen, in denen Gaststarter zugelassen sind, werden diese bei der Vergabe der Meisterschaftspunkte übergangen.

Bei Klassen mit 2 Wertungsläufen an einem Renntag (z.B. XC E-Bike, 50 ccm) werden die einzelnen Läufe nach oben angebenen Punkteschema gewertet. Für die Tageswertung werden die Punkte aus beiden Läufen addiert und Sieger ist derjenigen mit der höchsten Punktzahl. Bei Punktegleichstand entscheidet die Platzierung im zweiten Lauf. Für die Meisterschaftswertung werden die Punkte nach oben angegenem Schema vergeben. Für die Meisterschaftspunkte werden Gaststarter (falls zugelassen) nur bei der Tageswertung übergangen, nicht bei der Punktevergabe der Laufergebnisse.

Bei Kürzung der Rennzeit oder vorzeitigem Abbruch wird der Lauf gewertet, wenn mindestens 50% der offiziellen Renndauer gefahren wurde. Wird ein Lauf früher abgebrochen und kann nicht neu gestartet werden, dann erfolgt keine Wertung. Bei Abbruch eines Laufes müssen sich alle Fahrer im Startbereich sammeln. Dort wird durch den Rennleiter mitgeteilt, ob der Lauf neu gestartet, verkürzt gewertet oder nicht gewertet wird. Es werden grundsätzlich nur Starter gewertet, die während der Renndistanz mindestens eine Runde absolviert haben. In der Klasse XC Pro und XC Quad Pro werden nur Fahrer gewertet, die mindestens 75% der Renndistanz (Rundenzahl) des Führenden absolviert haben. 15 Minuten nach Abwinken des ersten Fahrers schließt die Zählstelle.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Lauf oder eine Veranstaltung kurzfristig abzubrechen oder abzusagen, falls die Durchführung durch höhere Gewalt (Wetter / Genehmigungen o. ä.) nicht möglich ist. Für die Meisterschaftswertung wird das jeweils schlechteste Ergebnis eines jeden Fahrers aus allen in Wertung durchgeführten Veranstaltungen gestrichen. (1 Streichergebnis) Ergebnisse aus Rennen, bei denen der Fahrer nicht angetreten ist, sind unabhängig vom Zeitpunkt der Einschreibung als Streichergebnis zulässig. Ergebnisse aus Rennen, bei denen ein Fahrer disqualifiziert wurde, sind nicht als Streichergebnis zulässig.

Bei Punktegleichstand entscheidet das Ergebnis des letzten gefahrenen Laufes, an dem mindestens einer der beiden punktgleichen Fahrer angetreten ist.


13. Umweltschutz
Jeder Teilnehmer an einer GCC Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass er sein Umfeld und die Umwelt nicht unnötig belästigt oder belastet. Im Fahrerlager darf grundsätzlich nur im Schritttempo gefahren werden, und es dürfen nur notwendige Fahrten durchgeführt werden (z. B. zur Abnahme oder zum Startbereich). Abreissvisiere und Fangseil-Systeme sind verboten, Roll-Off-Systeme sind erlaubt. Bei Servicearbeiten im Fahrerlager, bei denen Sprit oder Öl austreten kann, ist eine benzinfeste Unterlage zu verwenden. Das Waschen von Fahrzeugen im Fahrerlager ist verboten! Entstandener Müll ist grundsätzlich von den Teilnehmern wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Weitergehende Vorschriften der jeweiligen Veranstalter bezüglich Lärm, offenem Feuer usw. sind zu beachten. Ein Missachten von Umweltschutzbestimmungen kann zu Zeitstrafen, zur Disqualifikation und auch zum kompletten Ausschluss aus der Serie führen.


14. Datenschutz
Die Teilnehmer erklären sich mit der allgemeinen Datenschutzerklärung von OAI/BABOONS-Veranstaltungen einverstanden.


15. Sicherheitshinweis(e)
Motorsport birgt Gefahren! Die Veranstaltungen der GCC sind generell über eine Veranstalter-Haftpflicht- und Unfallversicherung versichert. Es wird allen Teilnehmern empfohlen, eine zusätzliche Unfallversicherung abzuschließen, die das Sonderrisiko Motorsport abdeckt!

Jedem Teilnehmer wird empfohlen, sich in regelmäßigen Abständen ärztlich untersuchen zu lassen, um seine körperliche Eignung zu überprüfen!

Minderjährige und Kinder dürfen nur in gesondert abgesperrten Bereichen im Zuge der Veranstaltung fahren! Ein freies Fahren von Minderjährigen und Kindern im Bereich der Veranstaltung ist streng untersagt. Bei Missachtung haften die Erziehungsberechtigten für evtl. Schäden!

Cross Country findet auf Rundkursen von bis zu 10 km Länge statt. Die Rundkurse sind gegenüber dem öffentlichen Verkehr abgesperrt. Aufgrund der Größe und Beschaffenheit der Rundkurse kann die Strecke nicht durchgehend gegen unberechtigtes Betreten von Personen abgesichert werden. Jeder Fahrer muss deshalb auf Sicht fahren! Nicht jeder Bereich der Rundkurse ist durch Streckenposten abgesichert!


16. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer
Alle Teilnehmer nehmen ausschließlich auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihrem oder von dem von ihnen benutzten Motorrad verursachten Schäden. Soweit der Fahrer nicht selbst Eigentümer und Halter des von ihm benutzten Motorrades ist, stellt er alle an der Durchführung der Veranstaltung beteiligten Personen auch von jeglichen Ansprüchen des Eigentümers/Halters frei. Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Nennung/Einschreibung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegenüber allen an der Durchführung der Veranstaltung Beteiligten, insbesondere gegenüber
• dem Veranstalter, dessen Beauftragten und Helfern
• dem/den Eigentümer/n des für die Veranstaltung genutzten Grundstücks sowie den baulichen Anlagen und Einrichtungen, gegen dem Betreiber der für die Veranstaltung genutzten Strecke und dessen/deren Beauftragte und Helfer
• dem Promotor der Serie
• der OAI e.V.
Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens sowie des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Ebenso gilt dies für die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer und eigene Helfer.

Dieser Haftungsausschluss wird mit der Einschreibung/Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam – auch auf elektronischem Weg. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubten Handlungen.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Mit der Einschreibung erklären sich die Erziehungsberechtigten von Minderjährigen damit einverstanden, dass ihr(e) Sohn/Tochter an den Veranstaltungen teilnimmt und verpflichten sich dazu, immer mit mindestens einer erziehungsberechtigten Person (oder einer von einem Erziehungsberechtigten beauftragten volljährigen Person; z.B. Betreuer) bei den Veranstaltungen direkt vor Ort zu sein. Die Einschreibung wird erst gültig mit Abgabe des von allen Erziehungsberechtigten unterzeichneten Haftungsverzichtes. Der Haftungsverzicht steht als Download auf der GCC-Homepage zur Verfügung.

Das Formular ist vollständig ausgefüllt und von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben als Original an die auf dem Formular angegebene Adresse zu senden.

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Motorsport gesundheitliche Risiken und eine erhöhte Unfall-/Verletzungsgefahr birgt!

Diese Vereinbarung wird mit Absendung der Einschreibung an den Promoter allen Beteiligten gegenüber wirksam (Änderungen dieser Ausschreibung auch unter der Saison vorbehalten).
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Weißenburg, April 2024
OAI