1. Grundlagen der Veranstaltung
Die Österreichische Cross Country Meisterschaft (ACC) 2019 wird nach folgenden Richtlinien ausgeschrieben:
Die OAI verleiht der ACC das Prädikat „Österreichische Cross Country Meisterschaft". Die ACC ist eine international ausgeschriebene, lizenzfreie Rennsportserie in Österreich, die es Fahrern von Enduro- und Motocross-Maschinen mit mindestens 65 ccm Hubraum ermöglicht, an einer nationalen Meisterschaft sowie an einem internationalen Endlauf teilzunehmen. Durch die Klasseneinteilung nach fahrerischem Niveau und Altersstufen ist diese Serie auch für Fahrer mit geringer oder keiner Sporterfahrung geeignet. Die einzelnen Veranstaltungen werden als 2-Stunden-Zuverlässigkeitsfahrten auf abwechslungsreichen Rundkursen durchgeführt. Die Klassen Wild Child (WCS 1+2), Youngtimer und Twinshock gehen über eine Distanz von 60 Minuten.
2. Veranstalter/Serienbetreuung
Die Veranstalter der einzelnen Läufe werden auf der Homepage der Serie bekannt gegeben. Die Veranstaltungen werden nach den Rahmenbedingungen der Ausschreibung durchgeführt. Die Serienbetreuung führt das Team Rameis durch.
3. Veranstaltungen
Orte und Termine der ACC 2019 werden unter www.acc.xcc-racing.com veröffentlicht. (Änderungen vorbehalten)
4. Einschreibungen
Um in der Gesamtwertung der Serie berücksichtigt zu werden, ist eine Einschreibung erforderlich. Die OAI behält sich das Recht vor, in einzelnen Klassen keine Einschreibungen mehr anzunehmen, wenn das Kontingent ausgeschöpft ist. In der Klasse XC Pro wird die Möglichkeit der Einschreibung spätestens zum 1. Juli der Saison geschlossen. Meisterschaftspunkte werden erst ab dem Tag der gültigen Einschreibung (Zahlungseingang beim Promoter) vergeben. Eingeschriebene Fahrer sind grundsätzlich bei allen ECC (Europäische Cross Country Championship) Veranstaltungen startberechtigt, wenn der Zahlungseingang ihrer Nennungen fristgerecht (2 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag) beim Veranstalter eingeht. Sollten bei einer Veranstaltung mehr fristgerechte Nennungen eingehen als Startplätze zur Verfügung stehen, dann werden die Plätze zuerst an die national eingeschriebenen Fahrer vergeben, danach an die Fahrer anderer ECC-Serien.
Kosten der Einschreibung:
- Volljährige 30 Euro
- Minderjährige 20 Euro
- Wild Child 10 Euro
Die Einschreibung ist in allen teilnehmenden Ländern, in denen die jeweilige Klasse ausgeschrieben ist, gültig. Die Teilnahme in mehreren Ländern pro Saison ist möglich. Bei Einschreibung oder Nennung in mehreren Klassen sind die Gebühren für jede Klasse zu bezahlen.
5. Nennungen, Nennungsfristen und Nenngeld
Unabhängig von der Einschreibung zur Serienwertung ist eine Nennung zu den einzelnen Veranstaltungen notwendig. Diese sind online direkt auf der Homepage der Serie (acc.xcc-racing.com) möglich. Reguläre Nennfrist ist bis 14 Tage vor dem jeweils ersten Veranstaltungstag! Stichtag ist immer das Datum des Zahlungseinganges beim Veranstalter! Bitte Banktransferzeiten beachten! Alle eingeschriebenen Fahrer, die bis dahin genannt und deren Nenngebühr auf dem Konto des jeweiligen Veranstalters eingegangen ist, sind automatisch startberechtigt. Startberechtigungen können grundsätzlich noch bis zum Veranstaltungstag vor Ort erteilt werden, falls noch freie Startplätze zur Verfügung stehen. Sollten für bestimmte Klassen keine Nachnennungen mehr akzeptiert werden, so wird dies auf der Homepage der Serie bekannt gegeben.
Nenngeld bei fristgerechter Nennung (inkl. Transpondergebühr):
- Eingeschriebene Fahrer (volljährig) 40 Euro
- Eingeschriebene Fahrer (minderjährig) 30 Euro (auch Wild Child)
- Nicht eingeschriebene Fahrer (volljährig) 50 Euro
- Nicht eingeschriebene Fahrer (minderjährig) 40 Euro
Bei Absagen seitens der Teilnehmer wird folgende Bearbeitungsgebühr einbehalten:
- Absage bis Nennungsschluss: 3 Euro
- Absage nach Nennungsschluss: 10 Euro
- Absage weniger als 3 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag: 100% der Nenngebühr
Wird eine Veranstaltung seitens des Veranstalters abgesagt (höhere Gewalt o.ä.), dann werden bereits bezahlte Startgebühren bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 3 Euro zurück bezahlt. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, der OAI und dem Promotor kann der Teilnehmer nicht geltend machen.
Achtung: Die Starterlisten unter www.acc.xcc-racing.com gelten als Nennungsbestätigung. Alle dort aufgeführten Fahrer sind startberechtigt!
6. Klasseneinteilung der ACC
Es werden folgende Klassen ausgeschrieben:
(grün markiert = Gastnennung möglich,
rot markiert = Gastnennung nicht möglich):XC Pro
XC Pro | Serienstarter(innen) und Gaststarter(innen), die in dieser Klasse starten möchten. |
XC Advanced | Serienstarter(innen) und Gaststarter(innen), die in dieser Klasse starten möchten. Zusätzlich die Fahrer der Klassen XC Sport 1/2/3 aus der Saison 2018, die in der Saison 2018 einen Laufsieg in ihrer Klasse eingefahren haben, oder unter den Top 3 Platzierten der ACC Meisterschaft 2018 in ihrer Klasse waren. |
XC Youngster | Serienstarter(innen) der Geburtsjahre 2003 oder jünger und Gaststarter(innen), die diese Voraussetzungen erfüllen |
XC Junior | Serienstarter(innen) der Geburtsjahre 1998 oder jünger und Gaststarter(innen), die diese Voraussetzungen erfüllen |
XC Sport 1 | Serienstarter mit guter Sporterfahrung der Geburtsjahre 1992 oder jünger. |
XC Sport 2 | Serienstarter(innen) der Geburtsjahre 1986 – 1991 |
XC Sport 3 | Serienstarter(innen) der Geburtsjahre 1985 oder älter |
XC Pre Senior | Serienstarter(innen) der Geburtsjahre 1979 oder älter |
XC Senior | Serienstarter(innen) der Geburtsjahre 1973 oder älter |
XC Super Senior | Serienstarter(innen) der Geburtsjahre 1968 oder älter und Gaststarter, die diese Voraussetzungen erfüllen |
XC Beginner | Serienstarter mit keiner oder nur geringer Sporterfahrung. Diese Klasse ist den wirklichen Einsteigern und Einsteigerinnen ohne Wettbewerbserfahrung vorbehalten Es gibt hier keine Meisterschaftswertung, lediglich Tageswertungen! Am Jahresende bekommt jeder eingeschriebene Fahrer der XC Beginners, der mindestens fünfmal am Start war einen Ehrenpokal für die Saison. Für diese Klasse werden die Sprünge auf den Strecken so weit wie möglich herausgenommen! |
XC Twinshock | Serienstarter und Gaststarter(innen) auf Motorräder mit luftgekühltem Motor, Trommelbremsen an beiden Achsen und Einzelfederbeinen (Ausnahme Cantilever ohne Umlenkung) |
XC Youngtimer | Serienstarter und Gaststarter(innen) auf Motorrädern die mindestens eine der technischen Voraussetzungen für Maschinen der Klasse XC Twinshock erfüllen oder Baujahr 1995 oder älter sind. (Luftgekühlter Motor, oder/und Trommelbremsen an mind. einer Achse, oder/und Einzelfederbeine) |
XC Woman | Serienstarterinnen und Gaststarterinnen |
XC Guests | Alle nicht eingeschriebenen Starter(innen) auf Motorrädern mit mindestens 84 ccm Hubraum, die nicht in den für Gäste frei gegebenen Klassen starten können/wollen. |
WCS I | Minderjährige, eingeschriebene Starter(innen) und minderjährige Gaststarter(innen), die in dieser Klasse starten möchten, auf Maschinen mit maximal 65ccm und Schaltgetriebe (Viertaktmodelle bauartbedingt bis 125ccm auf Anfrage). |
WCS II | Minderjährige, eingeschriebene Starter(innen) und minderjährige Gaststarter(innen), die in dieser Klasse starten möchten, auf Maschinen mit über 65ccm und maximal 85ccm mit Schaltgetriebe (Viertaktmodelle bauartbedingt bis 150ccm). |
Die OAI behält es sich in allen Klassen vor, Fahrer aus der Wertung zu nehmen oder in andere Klassen umzuschreiben, die von ihrem Können her überfordert oder unterfordert sind! In allen Klassen kann ohne Besitz einer Lizenz und mit nicht zulassungsfähiger Maschine (Motocross) gestartet werden!
Ein Klassenwechsel während der Saison ist grundsätzlich nur nach schriftlichem Antrag an die OAI und unter Angabe von Gründen möglich. Die bis dahin erreichten Meisterschaftspunkte verfallen, können also nicht in der neuen Klasse gewertet werden. Der Promoter behält sich die Entscheidung vor, die angegebenen Teamnamen von Bewerbern, insbesondere Händler-, Importeurs- und Werksteams, in den Starter- bzw. in den Ergebnislisten oder sonstigen Veröffentlichungen des Promoters aufzuführen.
7. Aufstiegspflicht/Abstiegsmöglichkeit
Die Aufstiegspflicht und die Abstiegsmöglichkeit wird in der Klassenausschreibung unter Punkt 6 geregelt. Aufstiegspflichten aus älteren Ausschreibungen der ACC erlöschen hiermit.
Die Aufstiegsplicht und die Abstiegsregelung kann durch die OAI oder den Promoter nicht überwacht werden. Jeder Fahrer ist selbst für die Einhaltung der Regelung verantwortlich. Bei berechtigten Protesten erfolgt eine sofortige Umschreibung des Fahrers in die gültige Klasse unter Wegfall aller Meisterschaftspunkte. Bei vorsätzlicher Falscheinschreibung erfolgt der ersatzlose Verlust der Einschreibung, aller Meisterschaftspunkte und kein Recht auf Rückerstattung der geleitsteten Zahlungen! Ausnahmen von der Auf- und Abstiegsregelungen kann die OAI auf schriftlichen Antrag unter Angaben von Gründen erteilen.
8. Siegprämien
Die Bekanntgabe der Siegprämien erfolgt auf der offiziellen Website der ACC.
In der Klasse XC Beginner bekommt jeder eingeschriebene Fahrer, der mindestens fünfmal gestartet ist, am Saisonende einen Ehrenpokal. Achtung: Alle Sach- und Geldpreise sowie Pokale werden nur direkt an die Fahrer/Teilnehmer und nur bei der ACC Meisterschaftsfeier ausgegeben!
9. Technische Bestimmungen
Fahrzeuge und Abnahme: Es sind in allen Klassen auch nicht zulassungsfähige Maschinen (Motocross) erlaubt! Die Maschinen müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein und dürfen 96 dB (A) Lärmemission nicht überschreiten. Bei der Verwendung von Zubehör-Auspuffanlagen ist eine maximale Lärmemission von 94 dB (A) erlaubt.
Veranstalter und OAI behalten es sich vor, überlaute Maschinen (auch ohne Geräuschmessung) aus dem Rennen zu nehmen! Bei Schäden an der Auspuffanlage während des Rennens muss der Fahrer bei der nächsten Möglichkeit die Box anfahren und reparieren. Verfügt das Fahrzeug über einen elektrischen Starter, so muss der Bedienknopf für den Starter am Lenker verbaut sein und darf nur mit den Händen durch den Fahrer bedienbar sein. Die Reifenwahl ist freigestellt. Beleuchtung oder andere Anbauten (im Sinne der StVO) sind nicht notwendig. Die Veranstalter behalten sich vor, Maschinen mit technischen Mängeln nicht zur Veranstaltung zuzulassen. Jeder Fahrer darf nur eine Maschine bei der technischen Abnahme vorführen und nur mit einer Maschine an den Start gehen. (Maschinenwechsel während des Rennens sind nicht erlaubt!) Das Bestehen der technischen Abnahme garantiert nicht den einwandfreien Zustand der Maschine! Jeder Fahrer ist dazu verpflichtet, sein Fahrzeug vor dem Rennen auf technisch einwandfreien Zustand zu prüfen! Zum Tanken ist eine benzinfeste Unterlage von ausreichender Größe zu verwenden und der Motor abzustellen. Tanken während des Rennens ist nur in der Tankzone erlaubt. Sollte ein Fahrer mit Spritmangel liegen bleiben, so kann er das Fahrzeug bis in die Tankzone schieben und dort das Rennen wieder aufnehmen. Folgt er beim Schieben ohne fremde Hilfe dem Streckenverlauf, so wird diese Runde gewertet. Folgt er nicht dem Streckenverlauf, oder nimmt er fremde Hilfe in Anspruch, so wird die Runde in der er zurückgeschoben hat, nicht gewertet.
Beschädigte Fahrzeuge dürfen auf der Strecke nur soweit Repariert werden, dass diese die Helferzone erreichen können (z. B. nach Sturz). Andere Teilnehmer dürfen dadurch nicht gefährdet oder behindert werden. Jeglicher weiterer Service und Reparaturen sind innerhalb der Helferzone (Box) durchzuführen. Die Startnummern sind im Nenngeld enthalten und werden vom Veranstalter ausgegeben. Sie müssen deutlich sichtbar vorne, rechts und links auf dem Motorrad angebracht werden. Es müssen die ausgegebenen Startnummern verwendet werden!
10. Schutzkleidung/Helm
Die Teilnehmer sind verpflichtet, für den Offroadsport geeignete Schutzkleidung zu tragen. Ein genormter Motorradhelm nach dem aktuellen Stand der Technik im einwandfreien, technischen Zustand ist Pflicht.
11. Start und Rennablauf
Eine Stunde vor offizieller Startzeit öffnet der Vorstart! Die Öffnung wird durch einen Offiziellen des jeweiligen Veranstalters durchgeführt. 10 Minuten vor der offiziellen Startzeit schließt der Vorstart. Wer seine Maschine verspätet zum Vorstart bringt, muss von einer gekennzeichneten Stelle aus dem Feld hinterher starten. Der Start erfolgt in mehreren Gruppen. Für jede Gruppe ist eine Startlinie markiert. Direkt nach Schließung des Vorstarts müssen die Maschinen an der jeweils zugeteilten Startlinie stehen. Dabei hat der Fahrer die freie Wahl, an welcher Stelle der Startlinie er seine Maschine platziert. Die Motoren dürfen ab der Schließung des Vorstarts bis zum offiziellen Startsignal nicht mehr gestartet werden. Das genaue Startprozedere wird bei der Fahrerbesprechung im Vorstart erläutert. Die Reihenfolge der Startaufstellung wird dabei klassenweise nach dem Meisterschaftsstand vergeben, wobei nur fristgerechte Nennungen berücksichtigt werden. Fahrer ohne Meisterschaftspunkte und Nachnenner werden nach Nennungseingang jeweils an ihrer Klasse hinten angehängt. Bei der ersten Veranstaltung des Jahres werden die Plätze in der Startaufstellung nach Nennungseingang vergeben. Wenn es der Rennleiter für notwendig erachtet, kann eine Einführungsrunde vor dem Start gefahren werden. Dies wird vorab bekannt gegeben. Sollte eine Einführungsrunde gefahren werden, so erlischt die Sperrfrist für die Schließung des Vorstarts (10 Minuten). Die Fahrzeuge müssen dann 30 Minuten vor dem Start im Startbereich sein und werden nach Absolvieren der Einführungsrunde aufgestellt. Das Überholen in der Zählstelle ist nicht erlaubt. Im Bereich der Zählstelle, sowie im direkten Zu- und Abfahrtsbereich der Boxengasse darf nicht gehalten werden. Fremde Hilfe, Brillenwechsel oder Anzeigen von Rundenanzahl/Rundenzeiten ist im Bereich der Zählstelle untersagt. Der Bereich der Zählstelle ist mit zwei gelben Fahnen oder gelben Warnbaken markiert (Beginn/Ende). Die üblichen Flaggensignale auf der Strecke sind zu beachten. Das Nichtbeachten von Flaggensignalen oder das Ignorieren von Weisungen des Veranstalters oder seiner Beauftragten kann zu Zeitstrafen oder zum Wertungsausschluss führen.
Wenn ein Fahrer mit seiner Maschine die Strecke verlässt (z. B. nach einem Sturz, Defekt oder Verbremsen), so muss er an dieser Stelle wieder in die Strecke einfahren. Sollte dies aus Sicherheitsgründen oder wegen örtlicher Gegebenheiten nicht möglich sein, so muss er so nahe wie möglich an dieser Stelle wieder einfahren. Es darf dadurch kein Zeitvorteil für den Fahrer entstehen. Jeder Fahrer ist verpflichtet Verletzungen, die er bei der Veranstaltung erlitten hat, beim Sanitätsdienst vor Ort zu melden.
Reparaturen vom Motorrad sind nur in der Tankzone gestattet (außerhalb erfolgt eine Disqualifikation)
12. Wertung
Nach Ablauf der Rennzeit wird bei der nächsten Zieldurchfahrt des Gesamtführenden des Rennens mit dem Abwinken begonnen (Zieleinlauf). Der Fahrer, der bis zum Zieleinlauf die meisten Runden zurückgelegt hat, ist Sieger. Bei Rundengleichheit entscheidet die Reihenfolge des Zieleinlaufes. Der Veranstalter behält es sich vor, Fahrer bei unsportlichem Verhalten oder groben Regelverstößen aus der Wertung zu nehmen. Ebenso können Fahrer für das Fehlverhalten ihrer Helfer (z. B. Rauchen in der Tankzone / Tanken ohne Unterlage) belangt werden. Die alleinige Schiedshoheit bei Protesten und Einsprüchen zu Entscheidungen des Rennleiters liegt bei dem von der OAI eingesetzten Serienbetreuer, die Sporthoheit der Austrian Cross Country Meisterschaft liegt ebenfalls bei der OAI.
Die Punktevergabe in den Klassen erfolgt nach folgendem Modus:
1. Platz 30 Punkte 2. Platz 25 Punkte 3. Platz 22 Punkte 4. Platz 20 Punkte
5. Platz 19 Punkte 6. Platz 18 Punkte 7. Platz 17 Punkte 8. Platz 16 Punkte
9. Platz 15 Punkte 10. Platz 14 Punkte 11. Platz 13 Punkte 12. Platz 12 Punkte
13. Platz 11 Punkte 14. Platz 10 Punkte 15. Platz 9 Punkte 16. Platz 8 Punkte
17. Platz 7 Punkte 18. Platz 6 Punkte 19. Platz 5 Punkte 20. Platz 4 Punkte
21. Platz 3 Punkte 22. Platz 2 Punkte 23. Platz 1 Punkt.
Die Meisterschaftspunkte werden immer nur an eingeschriebene Fahrer vergeben. In Klassen, in denen Gaststarter zugelassen sind, werden diese bei der Vergabe der Meisterschaftspunkte übergangen.
Bei Kürzung der Laufzeit oder vorzeitigem Abbruch wird der Lauf gewertet, wenn mindestens 50% der offiziellen Renndauer gefahren wurde. Wird ein Lauf früher abgebrochen und kann nicht neu gestartet werden, dann erfolgt keine Wertung. Bei Abbruch eines Laufes müssen sich alle Fahrer im Startbereich sammeln. Dort wird durch den Rennleiter mitgeteilt, ob der Lauf neu gestartet, verkürzt gewertet oder nicht gewertet wird.
Es werden grundsätzlich nur Starter gewertet, die während der Renndistanz mindestens eine Runde absolviert haben. In der Klasse XC Pro und werden nur Fahrer gewertet, die mindestens 75% der Renndistanz (Rundenzahl) des Führenden absolviert haben. 15 Minuten nach Abwinken des ersten Fahrers schließt die Zählstelle. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Lauf oder eine Veranstaltung kurzfristig abzubrechen oder abzusagen, falls die Durchführung durch höhere Gewalt (Wetter / Genehmigungen o. ä.) nicht möglich ist. Für die Meisterschaftswertung wird das jeweils schlechteste Ergebnis eines jeden Fahrers aus allen in Wertung durchgeführten Veranstaltungen gestrichen. (1 Streichergebnis) Ergebnisse aus Rennen, bei denen der Fahrer nicht angetreten ist, sind als Streichergebnis zulässig. Ergebnisse aus Rennen, bei denen ein Fahrer disqualifiziert wurde, sind nicht als Streichergebnis zulässig! Sollte ein Lauf durch vorzeitigen Abbruch oder Absage nicht gewertet werden können, so bleibt weiterhin ein Streichergebnis pro Fahrer bestehen. Bei Punktegleichstand entscheidet das Ergebnis des letzten gefahrenen Laufes, an dem mindestens einer der beiden punktgleichen Fahrer angetreten ist.
13. Umweltschutz
Jeder Teilnehmer an einer ACC Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass er sein Umfeld und die Umwelt nicht unnötig belästigt oder belastet. Im Fahrerlager darf grundsätzlich nur im Schritttempo gefahren werden, und es dürfen nur notwendige Fahrten durchgeführt werden (z. B. zur Abnahme oder zum Vorstart). Bei Servicearbeiten im Fahrerlager, bei denen Sprit oder Öl austreten kann, ist eine benzinfeste Unterlage zu verwenden. Das Waschen von Fahrzeugen im Fahrerlager ist verboten! Entstandener Müll ist grundsätzlich von den Teilnehmern wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Weitergehende Vorschriften der jeweiligen Veranstalter bezüglich Lärm, offenem Feuer usw. sind zu beachten. Ein Missachten von Umweltschutzbestimmungen kann zu Zeitstrafen, über Disqualifikation bis hin zum kompletten Wertungsausschluss aus der Serie führen.
14. Datenschutz
Die Teilnehmer an Veranstaltungen der ACC erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltungen, Auswertung und Berichterstattung gespeichert, weitergegeben und veröffentlicht werden. Sie erklären sich ferner damit einverstanden, dass sie regelmäßig über besondere Angebote für XCC-Teilnehmer informiert werden und ihre Daten zu diesem Zwecke weitergegeben werden.
15. Sicherheitshinweis(e)
Motorsport birgt Gefahren! Es wird allen Teilnehmern empfohlen, eine zusätzliche Unfallversicherung abzuschließen, die das Sonderrisiko Motorsport abdeckt! Jedem Teilnehmer wird empfohlen, sich in regelmäßigen Abständen ärztlich untersuchen zu lassen, um seine körperliche Eignung zu überprüfen! Ein freies Fahren im Bereich der Veranstaltung ist strengstens untersagt. Bei Missachtung von Kindern haften die Erziehungsberechtigten für evtl. Schäden! Cross Country findet auf Rundkursen von bis zu 8 km Länge statt. Die Rundkurse sind gegenüber dem öffentlichen Verkehr abgesperrt. Aufgrund der Größe und Beschaffenheit der Rundkurse kann die Strecke nicht bindend gegen Zuschauer abgesichert werden. Jeder Fahrer muss deshalb auf Sicht fahren! Nicht jeder Bereich der Rundkurse ist durch Streckenposten abgesichert!
16. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer
Alle Teilnehmer nehmen ausschließlich auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihrem oder von dem von ihnen benutzten Motorrad verursachten Schäden. Soweit der Fahrer nicht selbst Eigentümer und Halter des von ihm benutzten Motorrades ist, stellt er alle an der Durchführung der Veranstaltung beteiligten Personen auch von jeglichen Ansprüchen des Eigentümers/Halters frei. Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Nennung/ Einschreibung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegenüber allen an der Durchführung der Veranstaltung Beteiligten, insbesondere gegenüber • dem Veranstalter, dessen Beauftragten, Serienbetreuer und Helfern,
- den/die Eigentümer des für die Veranstaltung genutzten Grundstücks sowie der baulichen Anlagen und Einrichtungen, gegen den Betreiber der für die Veranstaltung genutzten Strecke und dessen/deren Beauftragte und Helfer
- dem Promotor der Serie
- der OAI.
Weißenburg, 10.03.2019
OAI Team Rameis